ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Capo d’Ena snc, Lugano (Schweiz)

  1. Unternehmensangaben

Capo d’Ena snc ist eine in Lugano, Schweiz, eingetragene Kollektivgesellschaft.

Capo d’Ena erbringt Dienstleistungen im Bereich strategisches Marketing und Brand Management. Das Unternehmen unterstützt Start-ups sowie B2B-Unternehmen bei der Definition ihrer Markenidentität, Positionierung und Kommunikationsstrategie und begleitet den Übergang von technischer Kommunikation zu purpose- und visionsgetriebenen Narrativen.
Die Leistungen erfolgen in Form von Beratung, moderierten Workshops und Coaching-Formaten mit dem Ziel, die interne Ausrichtung, die Zusammenarbeit zwischen Teams, die Auswahl wertekonformer Partner sowie den Aufbau einer gemeinsamen Marken­kultur zu stärken.

  1. Leistungsumfang

Umfang, Inhalt und Dauer der Leistungen werden individuell in schriftlichen Offerten oder Verträgen festgelegt.
Capo d’Ena schuldet eine sorgfältige Leistungserbringung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (Art. 398 OR).

  1. Honorare und Zahlungsbedingungen

Honorare werden vorgängig vereinbart und in der jeweiligen Offerte ausgewiesen.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäss Art. 104 OR.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder fehlerhafter Angaben können zu Anpassungen von Zeitplan und Honorar führen.

  1. Geistiges Eigentum

Alle von Capo d’Ena entwickelten Konzepte, Methoden, Präsentationen und Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von Capo d’Ena, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Kunde erhält ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

  1. Confidentiality

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche nicht öffentlich zugänglichen geschäftlichen, strategischen und technischen Informationen vertraulich zu behandeln, auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

  1. Haftung

Capo d’Ena haftet ausschliesslich für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen (Art. 100 OR).

  1. Vertragsbeendigung

Verträge können gemäss den vereinbarten Bedingungen oder mangels solcher nach Art. 404 OR beendet werden. Bereits erbrachte Leistungen sind bis zum Beendigungszeitpunkt zu vergüten.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist Lugano, Schweiz.